Ab dem 01. Januar 2024 ersetzt das E-Rezept bundesweit die bisherigen roten Rezepte für gesetztlich Versicherte. Für privat Versicherte ändert sich erst einmal nichts. Die roten Rezepte können und dürfen aber weiterhin ausgestellt werden.

Voraussetzung ist aber immer, dass die Versichertenkarte bei uns zu Beginn jedes Quartales neu eingelesen wurde.

Fremde bzw. Patienten, deren Versichertenkarte nicht in der Praxis hinterlegt ist können keine Verordnung erhalten.

Rezepte einlösen

In Ihrer Apotheke können Sie Ihr E-Rezept ganz einfach mit Ihrer elektronischen Versichertenkarten (eGK) Ihrer Krankenkasse einlösen. Wie in der Arztpraxis liest die Apotheke die Karte ein und kann hiermit hinterlegte E-Rezepte abrufen. Das eigentliche Rezept wird innerhalb der zentralen deutschen Telematik Infrastruktur gespeichert.

Wie bisherige Papierrezepte beträgt die Gültigkeit 1 Monat ab Ausstellung.

Bearbeitungsdauer

Sollten Sie spontan Rezepte benötigen dauert es bis zu 48 Stunden bis das Rezept in der Apotheke verfügbar ist. Bitte bestellen Sie Ihre Rezepte nach Möglichkeit immer telefonisch oder per E-Mail rechtzeitig vor!.

Wenn Sie von einem unserer Ärzte/Ärztinnen ein Rezept während eines Arztgespräches verordnet bekommen haben, wird es in der Regel als rotes Muster 16 auf dem Papier ausgesellt. Auf gesonderte Anfrage wird ebenso ein E-Rezept ausgestellt - sprechen Sie uns an! In der Regel ist das Rezept dann wenige Minuten später in einer Apotheke einlösbar.